Förderung von Unternehmensberatung für kleine und mittlere Unternehmen
Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) fördert Unternehmensberatungen für kleine und mittlere Unternehmen (KMU). Die BenDer UG ist bei der Fördergeldstelle als qualifizierter Berater gelistet, sodass für Sie die Möglichkeit einer Förderung für unsere Beratung besteht.
Sie können bis zu 1.750€ (alte Bundesländer) und 2.800€ (neue Bundesländer außer Berlin und der Region Leipzig) der Beratungskosten zurückerstattet bekommen.
Bei Fragen zur Antragstellung oder zu den Fördergeldern allgemein melden Sie sich gerne bei:
Christine (Nina) Schröder
Telefon: +49 (0)151 12526160
E-Mail: nina.schroeder@bender-dienstleistungen.de
Kriterien für eine Förderung
Voraussetzungen für die Förderung:
- Ihr Unternehmen hat weniger als 250 Mitarbeiter
- Der Jahresumsatz Ihres Unternehmens liegt unter 50 Mio. Euro und die Jahresbilanz unter 43 Mio. Euro
- Der Berater muss bei der BAFA zugelassen sein
- Ihr Unternehmen hat einen Sitz oder eine Zweigniederlassung in Deutschland
Nicht gefördert werden:
- Unternehmensberater
- Wirtschaftsberater / Wirtschaftsprüfer
- Steuerberater
- Rechtsanwälte/Notare
- Insolvenzverwalter
- Unternehmen mit Beteiligungsverhältnis zu Religionsgemeinschaften, juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder deren Eigenbetrieben
- Gemeinnützige Unternehmen und Vereine
- Stiftungen